KFZ-Sachverständiger  (v.BVSK Akademie ausgebildet und geprüft)

Das Kurzgutachten im Schadenfall

Wenn Sie einen geringen Schaden am Fahrzeug haben, der ca. 750.- bis 1000.- Euro nicht überschreitet, besteht die Möglichkeit ein kostenreduziertes Kurzgutachten zu erstellen. 

Das hat gegenüber dem Kostenvoranschlag der Werkstatt den Vorteil, dass es außer dem entstandenen Schaden auch Lichtbilder enthält, die den Zustand des Wagens dokumentieren. Außerdem werden detaillierte Angaben über die Ausstattung und den Zustand des Fahrzeugs festgehalten, was den Fahrzeugwert beeinflussen kann.

Ebenso ist es wichtig, den Schaden auf eine etwaige Wertminderung zu prüfen, wie es bei einem ausführlichen Schadengutachten ebenfalls gemacht wird.

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